Mitgliederversammlung 2020

Traktanden / Protokoll

1. Jahresbericht 2019

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Jahresbericht 2019
Jahresbericht 2019 Ufstah.pdf
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Die Abstimmungsfrage lautet:

Stimmst du dem Jahresbericht 2019 zu?

Abstimmungsresultat:

18 Ja / 0 Nein

2. Wahlen

  • Die Wahl der Vorstandsmitglieder findet gemäss Statuten erst nach 4 Jahren (2022) statt.
  • Jedoch beantragt der Vorstand der Mitgliederversammlung die Wiederwahl des bisherigen Revisors, Armand Glauser, Aarau, dessen Amtszeit gemäss Statuen 1 Jahr beträgt.

Die Abstimmungsfrage lautet:

Bist du einverstanden, dass Armand Glauser für das Geschäftsjahr 2020 die Revision durchführt?

Abstimmungsresultat:

18 Ja / 0 Nein

3. Jahresrechnung 2019

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Bilanz und Erfolgsrechnung 2019
Jahresbericht Bilanz ER 2019.pdf
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Revisionsbericht 2019
20200624 Revisionsbericht Ufstah.pdf
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Die Abstimmungsfrage lautet:

Genehmigst du die Jahresrechnung 2019 und erteilst du dem Vorstand (inkl. Kassier) die Décharge?

Abstimmungsresultat:

18 Ja / 0 Nein

4. Budget 2020

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Budget 2020
Budget 2020.pdf
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Die Abstimmungsfrage lautet:

Stimmst du dem Budget 2020 zu?

Abstimmungsresultat:

18 Ja / 0 Nein

5. Änderungen Statuten

Nicht zuletzt der Lockdown hat auch uns dazu gebracht, über unser Vereinsleben nachzudenken. Eine notwendige Änderung der Statuten betrifft die Möglichkeit, die rechtlich benötigte Mitgliederversammlung auch in einer digitalen Version abzuhalten. Deshalb beantragt der Vorstand der Mitgliederversammlung folgende Änderung:

 

Ziffer 8 Mitgliederversammlung

Folgender Text wird ergänzt.

Der Vorstand kann festlegen, dass eine Versammlung digital oder auf schriftlichem Weg durchgeführt wird. Dies muss er mindestens 4 Tage vor der geplanten Mitgliederversammlung ankündigen. Die in dieser Ziffer aufgeführten Fristen werden auch bei der digitalen Variante oder bei einer Mitgliederversammlung auf schriftlichem Weg eingehalten.

 


 

Im Zusammenhang mit der Arbeit der Vorstandsmitglieder empfahl der Revisor, die Entschädigung der Vorstandsmitglieder zu präzisieren. So steht in den Statuten korrekterweise geschrieben, dass die Vorstandsarbeit grundsätzlich ehrenamtlich und damit nur unter Vergütung der effektiven Spesen ausgeführt wird. Neu soll definiert werden, wie ein Vorstandsmitglied entschädigt werden kann, wenn er im Auftragsverhältnis Arbeiten ausführt.

 

Ziffer 9 Der Vorstand

Folgender Text wird am Schluss der Ziffer 9 angefügt:

Stellen Vorstandsmitglieder ihr spezifisches Fachwissen und ihre Berufserfahrung zur Verfügung und kann der Verein deshalb auf bezahlte Mitarbeitende verzichten, kann eine Entschädigung ausbezahlt werden. Solche Entschädigungen werden aber immer mit einem konkret umschriebenen und begrenzten Auftrag verbunden und vorgängig schriftlich vom Vorstand in Auftrag gegeben.


Bei der Durchsicht der Statuten haben sich Doppelspurigkeiten in Ziffer 13 Auflösung des Vereins gezeigt. Bei der Definition, was bei Auflösung mit dem Vereinsvermögen geschieht, war einerseits die Zuwendung an die Rehaklinik Bellikon beschrieben, aber auch die Aufteilung unter den Gründungsmitgliedern. Da die Zuwendung des Vermögens an eine andere gemeinnützige steuerbefreite juristische Person Voraussetzung für eine allfällig spätere Steuerbefreiung des Vereins ist, wird folgende Textkorrektur beantragt:

 

Ziffer 13 Auflösung des Vereins

Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital einer durch die Mitgliederversammlung bestimmten anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.

Das Vereinsvermögen wird unter den Gründungsmitgliedern aufgeteilt. Diese Regelung ist unwiderruflich.

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Entwurf Statuten 2020
Statuten Verein Ufstah 20200628_EntwurfM
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Die Abstimmungsfrage lautet:

Stimmst du den Änderungen der Statuten zu und genehmigst du somit die neuen Statuten 2020?

Abstimmungsresultat:

18 Ja / 0 Nein

6. Tätigkeitsprogramm 2020

Nicht nur die Mitgliederversammlung wurde Opfer der Covid-19-Pandemie, auch andere Anlässe (Cybathlon, Wings for life World-Run, Guy Landolt) wurden abgesagt.

Deshalb verzichtet der Vorstand aktuell auf ein konkretes Programm und wird, sofern es die Umstände zulassen, einzelne Anlässe organisieren. Falls die Pandemie zurückgehen wird, präsentiert der Vorstand an der nächsten Mitgliederversammlung für 2021 wieder ein Tätigkeitsprogramm.

Die nächste Mitgliederversammlung wird, Genehmigung der Statuten 2020 vorausgesetzt, wieder in digitalen Form (Abstimmung bis 31. Mai 2021) stattfinden.

Die Abstimmungsfrage lautet:

Stimmst du dem Vorgehen des Vorstandes zu?

Abstimmungsresultat:

18 Ja / 0 Nein